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HINWEISE
ZUM UMGANG MIT
KINDERPORNOGRAFISCHEN INHALTEN
So melden Sie kinderpornografische
Angebote der Polizei:
Wenn Sie zufällig auf
eine Internetseite mit kinderpornografischen Inhalten stoßen und Sie
dies via Internet anzeigen möchten:
- Teilen Sie die
Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen
Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes
mit. Löschen Sie danach den Cache-Speicher in Ihrem Browser.
Wenn Sie Kinderpornografie in einer
Newsgroup gefunden haben und Sie dies via Internet anzeigen möchten:
- Notieren Sie
den Namen der Newsgroup, den Betreff des entsprechenden Artikels
(evtl. mit Nummer) und den Verfasser und teilen Sie diese der für
Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder an das
Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes weiter.
Wenn Ihnen im Rahmen eines IRC-Chats
kinderpornografische Bild- oder Videodateien zugesandt worden sind und
sie dies via Internet anzeigen möchten:
Sie sollten eine so genannte WHOIS-Abfrage
über den Absender halten (über Tastatur eingeben: /whois bzw. /dns)
und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit dem inkriminierten
Bild bzw. den Bildern unverzüglich der für Ihren Wohnsitz zuständige
Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes
weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann
zweifelsfrei zu identifizieren.
Wenn Sie bei Nutzung eines
File-Sharer-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder
Videodateien herunter geladen haben und sie dies via Internet anzeigen möchten:
- Der technisch
versierte Internetnutzer sollte die IP (Internet-Protokollnummer)
des Rechners, von dem die Datei stammt, ermitteln. Im Normalfall
sollte man unverzüglich die örtliche Polizeibehörde
benachrichtigen, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann.
Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, kann es
helfen, die Dateitypen, nach denen gesucht werden soll, vorher
einzuschränken.
Wenn Ihnen unaufgefordert
Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde und Sie dies via Internet
anzeigen möchten:
Lassen Sie die E-Mail mit Anhang der für
Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle oder an das
Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes zukommen und löschen Sie die
Nachricht danach von Ihrer Festplatte.
Das sollten Sie bei der Meldung von
kinderpornografischen Straftaten aus dem Internet beachten:
- Bitte zeigen Sie
Ihren Verdacht nur bei einer Polizeidienststelle an und verzichten
Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige
aufzufordern. Zwar sind alle Behörden und Beamten des
Polizeidienstes verpflichtet, Strafanzeigen entgegen zu nehmen. Doch
muss etwa auch das Bundeskriminalamt eine Strafanzeige an die zuständige
Landespolizeibehörde weiterleiten, da es eine zentrale bzw.
bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung von Kriminalität im
Internet nicht gibt.
- Um Verzögerungen zu
vermeiden, sollten Sie sich direkt an Ihre örtliche
Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige
Landeskriminalamt wenden. Verzichten Sie auf eigene Recherchen! Alle
Daten z. B. einer Homepage werden beim Lesen oder Betrachten
zumindest in den temporären Speicher des PC des Internetnutzers
geladen - Sie gelangen also in diesem Moment in dessen Besitz. Falls
es sich bei den Bildern um kinderpornografische Schriften oder
Abbildungen handelt, kann der Anwender sich also hierdurch bereits
strafbar machen. Jeder Internetnutzer sollte zum Schutz vor
drohender Strafverfolgung grundsätzlich bereits vom Aufruf und erst
recht von der Speicherung kinderpornografischer Darstellungen
absehen.
Quelle: www.polizei-beratung.de
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