SEXUELLER MISSBRAUCH VON KINDERN


Das Schweigen der Kinder

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Form der Kindesmisshandlung. Sie geschieht zumeist nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis. Je enger die Beziehung zwischen Opfer und Täter, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch über eine längere Zeit, intensiv und mit mehr (psychischer) Gewalt ausgeübt wird.

Verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen, Masturbation sowie orale, vaginale und anale Vergewaltigungen sind die häufigsten Formen des sexuellen Missbrauchs. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Kinderpornografie zu nennen, die gerade durch das Medium Internet erschreckende Dimensionen der Verbreitung erfährt.

Klischee und Wirklichkeit: Während Kinder auch heute immer noch vorwiegend vor dem »fremden Mann« gewarnt werden, tritt sexueller Missbrauch durch Fremde vergleichsweise selten auf. Fremden Tätern sind in der erster Linie exhibitionistische und damit die eher harmlosen Formen des Missbrauchs zuzurechnen. Allerdings begehen (zumeist) fremde Täter auch die - sehr seltenen - Extremtaten (Entführung, Missbrauch, Misshandlung und schließlich sogar Tötung). Einen totalen Schutz vor solchen Gewalttaten gibt es nicht; dennoch sind eine fortwährende Angst oder gar Panik weder angebracht noch hilfreich. Denn: Nicht verängstigte, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Kinder, sondern mutige, starke und selbstbewusste Kinder sind am wirksamsten vor sexuellem Missbrauch geschützt.


Gegen das Schweigen

Auch wenn es missbrauchten Kindern sehr schwer fällt, darüber zu reden, was ihnen angetan wird, so sendet jedes Kind in einer solchen Situation doch gewisse Signale aus und reagiert mit Verhaltensauffälligkeiten . Sie lassen zwar nicht in jedem Fall einen Rückschluss auf einen sexuellen Missbrauch zu. Doch je mehr der nachfolgenden Symptome sichtbar werden, um so wahrscheinlicher liegt auch ein sexueller Missbrauch vor:

Schlafstörungen, Bettnässen, Bauchschmerzen, Sprachstörungen, Rückfall in Kleinkindverhalten, gestörtes Essverhalten, auffallende Angstzustände, Schulschwierigkeiten, Festklammern, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, Rückzug in Phantasiewelten bis hin zum Lügen, Kontaktlosigkeit, keine Freundschaften, Angst vor Erwachsenen. Bei älteren Kindern kann es auch zum Alkohol- und Drogenmissbrauch oder zu wiederholten Straftaten kommen – insbesondere zu Diebstählen. Relativ sichere physische Anzeichen sind: Unterleibsverletzungen, Blutergüsse und Bisswunden im Genitalbereich sowie Geschlechtskrankheiten.

Das ausgebeutete Kind lebt häufig in einer sich selbst isolierenden Familie, die sich der Außenkontrolle entzieht. In dieser »Missbrauchsfamilie« können Täter sich sicher sein, dass das Kind und die Menschen in seiner Umgebung die Tat verschweigen. Deshalb muss immer wieder an folgendes erinnert werden:

  • Alle Erwachsenen haben - ganz unabhängig von verwandtschaftlichen oder bekanntschaftlichen Beziehungen - die Verpflichtung zum Hinsehen und Einschreiten, um der Gewalt gegen Kinder und ihrer sexuellen Ausbeutung wirkungsvoll zu begegnen. Die Einschaltung der Polizei ist ein legales und wirksames Mittel, um den sexuellen Missbrauch - insbesondere im sozialen Nahbereich - zu beenden.
  • Kinder sollen im Alltag Respekt erfahren und Selbstvertrauen entwickeln. Erfahrungsgemäß sprechen Täter bevorzugt unsicher und unselbständig wirkende Kinder an. Selbstbewusstsein ist der wirksamste Schutz vor sexuellem Missbrauch.


Das sollten Ihre Kinder wissen:

  • Gehe niemals mit fremden Personen mit – nimm auch keine Geschenke an.
  • Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden gemeinsam – zusammen seid ihr stark und die Wege sind sicherer.
  • Benutze möglichst immer gleiche Wege – so kennst du dich gut aus und weißt, wo du im Notfall Hilfe finden kannst.
  • Sage laut und deutlich was du nicht willst – habe Mut zu sagen: Lassen Sie mich in Ruhe!
  • Halte dich in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe des Fahrers oder der Fahrerin auf – er/sie kann Hilfe leisten oder die Polizei rufen.
  • Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran – Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
  • Wenn du dich bedroht fühlst, mach auf Dich aufmerksam - sei laut und gehe direkt zu anderen Personen um dir Hilfe zu holen.


Der Täter ist allein – du nicht

  • Weglaufen ist nicht feige – wenn du dich abwendest und gehst, schaffst du Abstand.
  • Wenn keine Erwachsenen in der Nähe sind, sprich andere Kinder an.
  • Du kannst in Notsituationen jederzeit aus einer Telefonzelle oder mit dem Handy die Polizei über 110 anrufen.
  • Bei Fragen oder Problemen kannst du ein Polizeirevier aufsuchen und einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin ansprechen.


Ratschläge, mit denen Sie Ihren Kindern helfen, sich rechtzeitig gegen sexuellen Missbrauch zur Wehr zu setzen:

Dein Körper gehört dir

Wenn Berührungen für dich blöde oder komisch sind, dann darfst du »nein« sagen. Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen.

Trau deinem Gefühl

Wenn dir jemand schlechte Gefühle bereitet, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie ohne weiteres weitersagen und musst die angedrohten Folgen nicht fürchten!

Du darfst »nein« sagen

Erwachsene verlangen von Kindern manchmal etwas, was Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle verursacht. Dann dürfen Kinder »nein« sagen und brauchen nicht zu tun, was man von ihnen erwartet.

Du darfst dir Hilfe holen

Manchmal ist es zu schwer, sich ganz alleine zu wehren. Dann dürfen sich Mädchen und Jungen Hilfe holen. Manchmal willst du deiner Mutter oder deinem Vater nicht alles sagen. Darum überleg dir: Welche anderen Kinder oder Erwachsene werden zu dir halten, wenn du Hilfe brauchst. Wende dich an sie und vertraue dich ihnen an.


Auch »gute Onkels« können »böse« sein

Eine strafrechtliche Spezialnorm für den Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es nicht, vielmehr existiert eine Vielzahl einzelner Straftatbestände, die je nach Art der sexuellen Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer in entsprechenden Rechtsvorschriften erfasst sind.

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Paragraphen:

  • §174 StGB - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • §176 STGB - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • §176a STGB - Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • §176b STGB - Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

  • §177 StGB - Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

  • §182 StGB - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Zur besseren Strafverfolgung wurde mit dem 30. Strafrechtsänderungsgesetz (30. StrÄndG) die Verjährungsfristen von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen geändert. Jetzt ruht die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres der Opfer bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179, also sexueller Missbrauch, schwerer sexueller Missbrauch, sexueller Missbrauch mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen.

Die Anzahl der angezeigten und in der PKS ausgewiesenen Fälle des sexuellen Missbrauchs ist bezüglich des tatsächlichen Ausmaßes nur begrenzt aussagefähig, da gerade in diesem Deliktsbereich die Dunkelziffer hoch eingeschätzt werden muss.

Das kindliche Opfer hat oftmals - bedingt durch die nahe Beziehung zum Täter - nicht die Möglichkeit, auf den Missbrauch aufmerksam zu machen bzw. sich dem Missbrauch zu entziehen.


Quelle:
www.polizei-beratung.de


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