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SEXUELLER
MISSBRAUCH VON KINDERN
Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Form der Kindesmisshandlung. Sie geschieht zumeist nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis. Je enger die Beziehung zwischen Opfer und Täter, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch über eine längere Zeit, intensiv und mit mehr (psychischer) Gewalt ausgeübt wird. Verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen, Masturbation sowie orale, vaginale und anale Vergewaltigungen sind die häufigsten Formen des sexuellen Missbrauchs. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Kinderpornografie zu nennen, die gerade durch das Medium Internet erschreckende Dimensionen der Verbreitung erfährt. Klischee und Wirklichkeit: Während
Kinder auch heute immer noch vorwiegend vor dem »fremden Mann« gewarnt
werden, tritt sexueller Missbrauch durch Fremde vergleichsweise selten
auf. Fremden Tätern sind in der erster Linie exhibitionistische und
damit die eher harmlosen Formen des Missbrauchs zuzurechnen. Allerdings
begehen (zumeist) fremde Täter auch die - sehr seltenen - Extremtaten
(Entführung, Missbrauch, Misshandlung und schließlich sogar Tötung).
Einen totalen Schutz vor solchen Gewalttaten gibt es nicht; dennoch sind
eine fortwährende Angst oder gar Panik weder angebracht noch hilfreich.
Denn: Nicht verängstigte, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte
Kinder, sondern mutige, starke und selbstbewusste Kinder sind am
wirksamsten vor sexuellem Missbrauch geschützt.
Auch wenn es missbrauchten Kindern sehr schwer fällt, darüber zu reden, was ihnen angetan wird, so sendet jedes Kind in einer solchen Situation doch gewisse Signale aus und reagiert mit Verhaltensauffälligkeiten . Sie lassen zwar nicht in jedem Fall einen Rückschluss auf einen sexuellen Missbrauch zu. Doch je mehr der nachfolgenden Symptome sichtbar werden, um so wahrscheinlicher liegt auch ein sexueller Missbrauch vor: Schlafstörungen, Bettnässen, Bauchschmerzen, Sprachstörungen, Rückfall in Kleinkindverhalten, gestörtes Essverhalten, auffallende Angstzustände, Schulschwierigkeiten, Festklammern, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, Rückzug in Phantasiewelten bis hin zum Lügen, Kontaktlosigkeit, keine Freundschaften, Angst vor Erwachsenen. Bei älteren Kindern kann es auch zum Alkohol- und Drogenmissbrauch oder zu wiederholten Straftaten kommen – insbesondere zu Diebstählen. Relativ sichere physische Anzeichen sind: Unterleibsverletzungen, Blutergüsse und Bisswunden im Genitalbereich sowie Geschlechtskrankheiten.Das ausgebeutete Kind lebt häufig in einer sich selbst isolierenden Familie, die sich der Außenkontrolle entzieht. In dieser »Missbrauchsfamilie« können Täter sich sicher sein, dass das Kind und die Menschen in seiner Umgebung die Tat verschweigen. Deshalb muss immer wieder an folgendes erinnert werden:
Eine strafrechtliche Spezialnorm für den Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es nicht, vielmehr existiert eine Vielzahl einzelner Straftatbestände, die je nach Art der sexuellen Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer in entsprechenden Rechtsvorschriften erfasst sind. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Paragraphen:
Zur besseren Strafverfolgung wurde mit dem 30. Strafrechtsänderungsgesetz (30. StrÄndG) die Verjährungsfristen von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen geändert. Jetzt ruht die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres der Opfer bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179, also sexueller Missbrauch, schwerer sexueller Missbrauch, sexueller Missbrauch mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Die Anzahl der angezeigten und in der PKS ausgewiesenen Fälle des sexuellen Missbrauchs ist bezüglich des tatsächlichen Ausmaßes nur begrenzt aussagefähig, da gerade in diesem Deliktsbereich die Dunkelziffer hoch eingeschätzt werden muss. Das kindliche Opfer hat oftmals - bedingt durch die nahe Beziehung zum Täter - nicht die Möglichkeit, auf den Missbrauch aufmerksam zu machen bzw. sich dem Missbrauch zu entziehen.
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